RA Hopperdietzel

RA Hopperdietzel

In einem Schlussantrag hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof dafür plädiert, den Vogelschlag, d.h. die Kollision eines Vogels mit dem Flugzeug während des Landeanfluges nicht mehr als außergewöhnlichen Umstand zu bewerten. Wenn der Europäische Gerichtshof dem Schlussantrag folgt, können zukünftig Kollisionen zwischen Vögeln und Flugzeugen nicht mehr als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden, mit der Folge, dass auch dann die Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft gezahlt werden muss, wenn aus dem Vogelschlag eine Verspätung von mehr als 3 Stunden resultiert.